Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,163
BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66 (https://dejure.org/1970,163)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1970 - VII C 75.66 (https://dejure.org/1970,163)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1970 - VII C 75.66 (https://dejure.org/1970,163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer - Beurteilungsspielraum bei der Ermittlung der Unbilligkeit der Steuereinziehung - Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung wegen fehlender Sachnähe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 131 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 69
  • VersR 1970, 966
  • DVBl 1970, 543
  • DB 1970, 1471
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (53)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66
    Rechtsbegriffen im Bereich des Beamtenrechts (vgl. BVerwGE 26, 65 [73 ff.]; 29, 279) und der VIII. Senat im Wehrpflichtrecht (vgl. BVerwGE 31, 149 [152 f.]).

    Zutreffend wird für die volle gerichtliche Nachprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Art. 19 Abs. 4 GG hingewiesen - (vgl. BVerwGE 21, 184 [187]; 26, 65 [74]; 31, 149 [152]).

    Dies hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem bereits erwähnten Urteil vom 25. Januar 1967 (BVerwGE 26, 65 [66, 74]) ausdrücklich festgestellt.

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1965 (BVerwGE 21, 184 [186]) und selbst für pädagogisch-wissenschaftliche Wertungen in dem Urteil vom 14. Juli 1961 (BVerwGE 12, 359 [363]) festgestellt.

    So hat der Senat den Begriff "künstlerisch hochstehend" (BVerwGE 21, 184 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), den Begriff des, wichtigen Grundes im Namensänderungsgesetz (BVerwGE 22, 312 [313]; 15, 207 [208]), den Begriff "angemessen" im Personenbeförderungsgesetz (BVerwGE 30, 242 [248 f.]) und auch die künstlerische Bewertung eines Films (BVerwGE 23, 194 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64] [200]) in vollem Umfang geprüft.

    Zutreffend wird für die volle gerichtliche Nachprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Art. 19 Abs. 4 GG hingewiesen - (vgl. BVerwGE 21, 184 [187]; 26, 65 [74]; 31, 149 [152]).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66
    Rechtsbegriffen im Bereich des Beamtenrechts (vgl. BVerwGE 26, 65 [73 ff.]; 29, 279) und der VIII. Senat im Wehrpflichtrecht (vgl. BVerwGE 31, 149 [152 f.]).

    Zutreffend wird für die volle gerichtliche Nachprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Art. 19 Abs. 4 GG hingewiesen - (vgl. BVerwGE 21, 184 [187]; 26, 65 [74]; 31, 149 [152]).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 - Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543 -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.

    Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetzes gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 (282); Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 (224); s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 (79)).

    In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 - Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543 -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.

    Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetzes gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 (282); Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 (224); s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 (79)).

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Der Begriff "unbillig" ist in diesem Zusammenhang - ebenso wie der Begriff "billig" - als unbestimmter Rechtsbegriff von den Gerichten nach Rechtsmaßstäben im einzelnen zu konkretisieren (vgl zB BSGE 52, 169, 475 = SozR Nr. 4 zu 5 577 EVO, BSGE 45, 171, 475 = SozR 2200 5 568 Nr. 2; BVerwGE 35, 69, 75 ff - zu 5"ääino"-; insoweit korrigiert 39, 555;.
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    (Parallelsache zu BVerwG VII C 75.66).

    Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.

    Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

    Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

    (Parallele zu BVerwG VII C 75.66).

    Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.

    Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

    Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66

    Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage - Vermittlung von

    Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.

    Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

    Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

    Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.

    Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

    Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Daß der Gesetzgeber eine Grundlage für eine Verwaltungsentscheidung unter Verwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe schaffen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 3, 225 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] [243]; 13, 153 [161]; 21, 73 [79]; BVerwGE 35, 69 [73]).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70

    Koppelung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit einer Ermessensentscheidung;

    In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 = Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543[BVerwG 13.02.1970 - VII C 75/66] -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.

    Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282]; Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224]; s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 6/70

    Wertung des Begriffs "unbillig" in § 131 Abs. 1 S. 1 AO (Abgabenordnung) als

    In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 = Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543[BVerwG 13.02.1970 - VII C 75/66] -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.

    Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282]; Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224]; s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 2/70

    Zur Frage der Besetzung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des

    In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 = Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543[BVerwG 13.02.1970 - VII C 75/66] -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.

    Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282]; Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224] s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 4/70

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Erstattung der inzwischen bezahlten

  • BVerwG, 04.12.1970 - VII C 127.66

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundsteuerbescheids hinsichtlich der

  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67

    Gemeinsamer Oberster Gerichtshof - Beitragsrückstände - Feststellungsklage einer

  • BVerwG, 04.12.1970 - VII B 8.70

    Bewilligung eines Armenrechts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

  • BVerwG, 07.07.1970 - VII B 42.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Besteuerung von Automaten -

  • VG Berlin, 25.10.1972 - I A 68.72

    Anspruch auf Zuerkennung einer Förderungshilfe nach dem Filmförderungsgesetz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht